Letzte Hoffnung Verfassungsgericht

„…urteilte das Bundesverfassungsgericht nun und hob damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen und des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Celle auf…“

 

(Zitat aus einer Meldung zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes)

Viele lesen aus dem Urteil, dass die Rechte der Demonstranten stärkt, einen großen Erfolg. Ja, Polizisten und deren Aktionen dürfen jetzt rechtssicher gefilmt werden – und auch Personalien der Filmenden dürfen jetzt nicht mehr „einfach so“, als Abschreckung, festgestellt werden… und sicherlich ist das auch ein großer Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit.

Ich lese daraus etwas ganz anderes: Sowohl das Verwaltungsgericht, wie auch das Oberverwaltungsgericht, haben vorher ganz anders geurteilt: beide haben geurteilt, dass es rechtmäßig sei, dass eigentlich unbescholtenen Bürgern die Kameras beschlagnahmt werden, Foto – und Filmmaterial zerstört wird, festgenommen und Personalien festgestellt werden… der ganze Rattenschwanz aus Abschreckung, fast wie Machtgehabe aus alten Zeiten, in denen die Gestapo willkürlich „mitgenommen“ hat.

Erst das Bundesverfassungsgericht – das aus „Nichtigkeit“ oder anderen Gründen gar nicht immer angerufen werden kann – musste nun höchstrichterlich feststellen, dass sowohl die Rechtsauffassung der Polizisten, wie auch die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes… und sogar die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes schlicht FALSCH ist… und auf BESTEHENDEN Gesetzestext hinweisen, in dem das eigentlich klar geregelt ist, was der Bürger darf und was er nicht darf.

Und irgendwie verfährt unsere Regierung genauso… immer und immer wieder wird unser Grundgesetz verletzt, immer und immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht Gesetze kippen.

Was ist los? Was läuft da schief? In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt:

Nach dem unveränderlichen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG wird die Staatsgewalt „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“.
Für diese Gewaltenteilung gibt es gute, sehr gute Gründe – und wir haben in der Geschichte gelernt, dass sie einer der Stützpfeiler unserer Demokratie ist.

Ist das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich nur die Verfassung schützen soll, langsam aber sicher zur letzten Bastion unserer Rechtsstaatlichkeit geworden?

Ein nachdenklicher Thomas wird sich langsam mal zur Mittagspause verabschieden…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert